Fallsammlung Einkommensteuer
17. Aufl. 2014
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Kapitel 15: Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger
Vorbemerkungen
Ein beschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs. 4 EStG) wird zur Einkommensteuer nur mit den inländischen Einkünften herangezogen, die in § 49 EStG abschließend aufgezählt sind. Hierzu gehören alle Einkunftsarten, die auch in § 2 EStG aufgezählt sind; es werden jedoch an das Vorliegen der Steuerpflicht noch weitere, besondere Voraussetzungen geknüpft. Für die einzelnen Einkunftsarten ist die Frage, ob es sich um inländische Einkünfte handelt, jeweils verschieden geregelt. Bei der Beurteilung der Voraussetzungen ist nur auf die im Inland vorliegenden Merkmale abzustellen; die Verhältnisse im Ausland sind gem. § 49 Abs. 2 EStG grundsätzlich außer Betracht zu lassen (sog. „isolierende" Betrachtungsweise).
Fall 297 – Einkünfte aus inländischem Gewerbebetrieb und aus Vermietung und Verpachtung
Sachverhalt:
Der Sudanese Ali Demir (D) unterhält in Stuttgart ein Auslieferungslager für algerische Weine in einem Gebäude, das ihm selbst gehört. Das Lager verwaltet ein Angestellter. Die meisten Geschäftsabschlüsse werden vom Ausland aus getätigt, nach Stuttgart kommt D nur sehr selten. Die Auslieferung wird von dem Angestellten besorgt, der ab und zu auch kleinere Geschäfte selbst ab...