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NWB-EV Nr. 8 vom Seite 283

Die Doppelstiftung

Kombination aus Familien- und gemeinnütziger Stiftung

Dr. Rüdiger Werner

Stiftungen werden in zunehmendem Maße als Instrument zur Perpetuierung von Unternehmen eingesetzt. In diesem Zusammenhang stößt insbesondere auch das Modell der Doppelstiftung auf zunehmendes Interesse. Unter einer Doppelstiftung wird gemeinhin ein Rechtsgebilde verstanden, bei dem eine gemeinnützige Stiftung und eine Familienstiftung an einem oder mehreren Unternehmen beteiligt sind. Bei einem klassischen Doppelstiftungsmodell liegt die Mehrheit des Kapitals bei der gemeinnützigen Stiftung, die Mehrheit der Stimmrechte jedoch bei der Familienstiftung. Ihrer Funktion nach zielt das Modell der Doppelstiftung darauf ab, die spezifischen Vorteile sowohl der Familienstiftung als auch der gemeinnützigen Stiftung miteinander zu kombinieren. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Problematik.

I. Familien- und gemeinnützige Stiftung

1. Familienstiftung zur Sicherung des Unternehmensvermögens

Der klassische Fall der privatnützigen rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts ist die Familienstiftung. Hinter der Errichtung einer Familienstiftung steht regelmäßig der Wunsch des Stifters, das Familienvermögen durch Einbringung in eine Stiftung ...

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