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FG Münster Urteil v. - 14 K 687/10 AO EFG 2014 S. 1567 Nr. 18

Gesetze: AnfG § 1 Abs 1, AO § 191 Abs 1

Duldungsbescheid

Gläubigerbenachteiligung, wertausschöpfende Belastung, Anfechtung von Rechtshandlungen

Leitsatz

1) Die Übertragung von Grundvermögen ist mangels Gläubigerbenachteiligung nicht durch Duldungsbescheid anfechtbar, wenn das Grundstück durch Grundschulden und Wohnrechte wertausschöpfend belastet ist und eine Zwangsvollstreckung nicht zu einer Befriedigung des Gläubigers geführt hätte.

2) Die Anfechtung der Rechtshandlung "Übertragung des Eigentums" erfasst nicht die weitere Rechtshandlung der "Wohnrechtsbestellung".

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 1750 Nr. 30
EFG 2014 S. 1567 Nr. 18
MAAAE-69980

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FG Münster, Urteil v. 06.06.2014 - 14 K 687/10 AO

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