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FG Köln Urteil v. - 10 K 564/13 EFG 2014 S. 1610 Nr. 18

Gesetze: KStG § 8 Abs 3 Satz 2

Verdeckte Gewinnausschüttung

Verspätete Auszahlung einer Tantieme

Leitsatz

Aus der verspäteten und ratierlichen Auszahlung einer Tantieme kann nicht auf eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S.v. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG wegen fehlender Ernsthaftigkeit der Tantiemevereinbarung geschlossen werden, wenn Tantiemen für andere Jahre vereinbarungsgemäß ausgezahlt wurden und bei Fälligkeit der später tatsächlich ausgezahlten Tantieme eine wirtschaftlich schwierige Situation des Unternehmens gegeben war.

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 2915 Nr. 51
DStR 2015 S. 8 Nr. 17
DStRE 2015 S. 599 Nr. 10
EFG 2014 S. 1610 Nr. 18
GStB 2014 S. 302 Nr. 9
GmbH-StB 2014 S. 297 Nr. 10
KÖSDI 2014 S. 19036 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2014 S. 2388
Ubg 2015 S. 387 Nr. 6
RAAAE-69974

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FG Köln, Urteil v. 28.04.2014 - 10 K 564/13

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