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BMF 17.6.2014 IV C 3 - S 2303/10/10002: 001, NWB 31/2014 S. 2308

Einkommensteuer | BMF-Schreiben zum Steuerabzugsverfahren bei beschränkter Steuerpflicht

Das BMF erläutert mit die Konsequenzen, die die Finanzverwaltung aus der jüngeren BFH-Rechtsprechung zum Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug beim Steuerabzug nach § 50a EStG a. F. zieht.

Anmerkung:

Der BFH hatte zur Frage der Berücksichtigung von Betriebsausgaben und Werbungskosten beim Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG 1990/1997 Stellung genommen. Danach ist § 50a Abs. 4 EStG a. F. wegen Unionsrecht in normerhaltender Weise zu reduzieren, soweit er ohne Einschränkung ausschließt, dass ein beschränkt Steuerpflichtiger Ausgaben, welche unmittelbar mit der [i]infoCenter „Steuerabzugsverfahren § 50a EStGNWB RAAAC-47095 betreffenden wirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen, aus der die zu versteuernden Einkünfte erzielt worden sind, bereits im Rahmen des Abzugsverfahrens nach § 50a EStG berücksichtigen kann (

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