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BFH 20.3.2014 V R 4/13, NWB 31/2014 S. 2309

Umsatzsteuer | Steuerbare Leistungen eines Sportvereins

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Zahlungen Dritter für die steuerbare Tätigkeit eines Vereins können Drittentgelt i. S. von § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG sein, wenn der Verein die Mitgliedsbeiträge z. B. nicht kostendeckend festsetzt. (2) Vermögensverwaltung i. S. von § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG i. V. mit § 64 Abs. 1 AO und § 14 Satz 1 und 3 AO setzt eine nichtunternehmerische (nichtwirtschaftliche) Tätigkeit i. S. von § 2 Abs. 1 UStG (Art. 4 Abs. 1 und 2 der 6. EG-Richtlinie) S. 2310 [i]Grundlagen „Besteuerung der Vereine” NWB IAAAE-29366 voraus. Vermögensverwaltung ist danach z. B. das bloße Halten von Gesellschaftsanteilen, nicht aber auch die entgeltliche Überlassung von Sportanlagen. (3) Sportanlagen können an Vereinsmitglieder aufgrund der Wettbewerbsklausel in § 65 Nr. 3 AO außerhalb eines Zweckbetriebs überlassen werden.

Anmerkung:

Der Kläger, ein gemeinnütziger Radsportverein, finanzierte seine Tätigkeit aus Mi...

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