Arbeitshilfe Februar 2016

Anwendbarkeit von § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG – Verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des rechnungstellenden Unternehmers?

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Anwendbarkeit von § 14c Abs. 2 UStG:

Ist die Gefährdungshaftung des rechnungsstellenden Unternehmers verschuldensunabhängig und ist es daher ohne Bedeutung, ob und inwieweit ein Mitverschulden der Finanzbehörde am eingetretenen Steuerschaden vorliegt, weil diese die Zweifelhaftigkeit einer Lieferung zumindest hätte kennen müssen?

War die Kl. hinsichtlich der Nichtausführung der zugrunde liegenden Lieferungen gutgläubig und kommt daher eine Anwendung des § 14c Abs. 2 UStG nicht in Betracht?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB KAAAE-69907