Arbeitshilfe Dezember 2014

Keine Altersvorsorgezulage für Beamtin ohne Einwilligungserklärung gegenüber der zuständigen Besoldungsstelle – Keine Wiedereinsetzung bei Rechtsirrtum

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Anspruch einer Beamtin auf Altersvorsorgezulage für die Jahre 2004 bis 2006: Kann die verspätete Einwilligung eines Beamten in die elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten an die damalige Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (heute: Deutsche Rentenversicherung Bund) zum Ausschluss der Altersvorsorgezulage (sogenannte Riester-Förderung) führen? - Führt der in den Anfangsjahren der Riesterförderung für Beamte nicht hinreichende Hinweis auf die Notwendigkeit einer Einwilligungserklärung zur Wiedereinsetzung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB MAAAE-69902