Arbeitshilfe Juli 2016

Anspruch auf Steuerentlastung – Dieselkraftstoff für den Betrieb einer Schneefräse – Antrieb durch eine Diesellokomotive

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Steuerentlastung für Dieselkraftstoff, der in einer Schneefräse und einer Diesellokomotive zum Antrieb einer Schneefräse (in den Jahren 2008 und 2009) im Rahmen des mit Personenzügen durchgeführten öffentlichen Personennahverkehrs verwendet worden ist.

Zählt der Einsatz der Schneefräse mit Diesellokomotive zu den zwingend erforderlichen Betriebsfahrten, welche die Durchführung des Personenverkehrs erst ermöglichen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB RAAAE-69893