Arbeitshilfe Februar 2015

Häusliches Arbeitszimmer einer Richterin

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Sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Klägerin (Richterin am Landgericht) als Werbungskosten zu berücksichtigen?

Ist die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes, den der Arbeitgeber zur Verfügung stellt für die Frage, ob kein „anderer Arbeitsplatz“ i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG zur Verfügung gestanden hat, maßgeblich?

Sind etwa eine störende Geräuschkulisse (Bahntrasse) und die Zimmergröße bei Beantwortung diese Frage von Bedeutung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB GAAAE-69888