Ausübung des Entschließungsermessens bei der Festsetzung von Verzögerungsgeld
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Ist bei der Änderung einer Festsetzung von Verzögerungsgeld lediglich der bis zu dessen erstmaliger Festsetzung verwirklichte Sachverhalt Gegenstand der Ermessensentscheidung, oder ist in die Erwägungen einzubeziehen, dass ein Teil der Unterlagen, deren Nichtvorlage mit der ursprünglichen Festsetzung sanktioniert wurde, vor Erlass des Änderungsbescheides vorgelegt worden ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
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Fundstelle(n):
XAAAE-69878