Arbeitshilfe Mai 2015

Einbeziehung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG in den Gewerbeertrag für Zwecke der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages?

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Ist der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG als Teil der gewerblichen Einkünfte einer inländischen, an einer ausländischen Zwischengesellschaft beteiligten Gesellschaft als Teil des Gewerbeertrages bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages einzubeziehen? - Widerspricht die gewerbesteuerliche Erfassung des Hinzurechnungsbetrages dem Charakter der Gewerbesteuer als Objektsteuer? - Verstoß gegen den grundrechtlichen Gleichheitssatz und die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB PAAAE-69859