1. Ist die notwendige finanzielle Eingliederung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft als Organträger gegeben, wenn die beide Gesellschaften beherrschenden natürlichen Personen tatsächlich in der Lage sind, ihren Willen in beiden Gesellschaften durchzusetzen?
2. Ist eine Billigkeitsfestsetzung nach Änderung der Rechtsprechung des BFH durch das Urteil vom V R 9/09 (BStBl 2011 II S. 597) nach § 163 AO bei einer GmbH, die an einer KG als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung des BFH geboten?
Hinweis: Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom bis zur Entscheidung des EuGH in den Verfahren und .
Das Verfahren wurde mit Beschluss vom wieder aufgenommen.
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