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Nachbetreuungskosten als Bewertungsobjekt
I. Zur Rechtsentwicklung
1. Ausgangspunkt: Bilanzansatz
Die sog. Nachbetreuungsleistungen (speziell für Versicherungsvertreter) lassen den BFH nicht zur Ruhe kommen. Das Thema bedarf bezüglich des Bilanz ansatzes für die Verpflichtungen einer gesonderten Diskussion im folgenden Streiflicht. Jetzt geht es um die Bewertung für Nachbetreuungskosten, die der Versicherungsvertreter schon „verdient“ (richtig: vereinnahmt) hat, d. h. nach dem Bilanzstichtag für die weiteren Tätigkeitsverpflichtungen aus Versicherungsverträgen keine besondere Vergütung vom Versicherer mehr erhält. Dazu hatte der damals zuständige XI. BFH-Senat eine Rückstellungs pflicht befürwortet, ohne auf Einzelheiten der Bewertung einzugehen. Die Finanzverwaltung hat dieses Urteil mit einem Nichtanwendungserlass belegt, weil die für den Versicherungsvertreter noch zu erbringenden Leistungen und deren Kosten unwesentlich seien.
2. Bewertungsspezifika – 1. Runde
Damit war der offene Schlagabtausch zwischen Stpfl., Finanzverwaltung und BFH eröffnet und mündete in eine Entscheidung des nunmehr zuständigen X. BFH-Senats , die schon im Hinblick auf zehn Leitsä...