StuB Nr. 14 vom Seite 1

Nach dem Spiel …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

… ist bekanntlich vor dem Spiel

Noch vor dem Finalsieg der deutschen Fußballnationalmannschaft in Brasilien hat der Bundesrat am 11. 7. das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Nach den ursprünglichen Plänen der Bundesregering sollten mit dem Gesetz „lediglich“ notwendige Anpassungen infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur EU vorgenommen werden. Überdies sollte das Gesetz nur redaktionelle Änderungen umfassen. Der Bundesrat hatte jedoch weitere Änderungen angeregt, denen der Finanzausschuss des Bundestags teilweise auch gefolgt ist, so z. B. mit der Neuregelung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen. Einen Kurzüberblick lesen Sie auf S. 540 dieser Ausgabe. Wir werden aber noch ausführlich auf das Gesetz zurückkommen. Da jedoch nicht alle Länderwünsche umgesetzt worden sind, hat der Bundesrat seine Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetz mit dem Verweis auf die Zusage der Bundesregierung verknüpft, die übrigen Ländervorschläge zeitnah zu prüfen, damit diese noch im zweiten Halbjahr 2014 in einem weiteren steuerlichen Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden können. Somit analog zum Fußball: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz.

Investitionsabzugsbetrag bei Verwendung eines Wirtschaftsguts in zwei Betrieben

Nach dem kommt es über die Betriebsaufspaltung hinaus zu einer weiteren Ausnahme bei der betriebsbezogenen Betrachtung des Investitionsabzugsbetrags. Die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags wird damit denjenigen Stpfl. erleichtert, die zwei organisatorisch miteinander verbundene Betriebe unterhalten. Das Urteil ist nach Ansicht von Rätke ab S. 511 nicht auf landwirtschaftlich tätige Stpfl. beschränkt. Daher kann das Urteil auch für Freiberufler Bedeutung haben, die einen Teil ihrer Tätigkeit in eine GmbH ausgelagert haben und die ein Wirtschaftsgut sowohl in ihrer freiberuflichen Praxis als auch in „ihrer“ GmbH einsetzen wollen. Die erforderliche Addition der Größenmerkmale ist eine Abweichung von den Grundsätzen zur Betriebsaufspaltung, kann bei Verlustbetrieben für den Stpfl. aber von Vorteil sein.

EU-Prüferreform: Auswirkungen auf nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen

Nach dem Grünbuch „Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise“ vom und den beiden Regulierungsentwürfen der EU-Kommission vom hat das Europäische Parlament am die EU-Abschlussprüferreform beschlossen. Kleinmanns stellt ab S. 524 die wichtigsten Änderungen der Achten EG-Richtlinie mit unmittelbarer Relevanz für alle prüfungspflichtigen Unternehmen in der EU dar – diese Änderungen betreffen somit neben den „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ (kapitalmarktorientierte Unternehmen i. S. des § 264d HGB, Banken und Versicherungen) auch die prüfungspflichtigen, nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 14/2014 Seite 1
NWB JAAAE-69472