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BFH 6.3.2014 IV R 14/11, StuB 14/2014 S. 541

Steuerliche Behandlung von Pensionszahlungen an ehemaligen Mitunternehmer

Die korrespondierende Bilanzierung von Pensionsansprüchen eines Personengesellschafters in dessen Sonderbilanz und der Gesamthandsbilanz ist auch nach Ausscheiden des Gesellschafters fortzuführen, weil § 15 Abs. 1 Satz 2 EStG nach dem Ausscheiden geleistete Pensionszahlungen den während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft bezogenen Sondervergütungen gleichstellt (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, § 24 Nr. 2 EStG).

Praxishinweise

Der BFH hat im Urteil vom - VIII R 15/96 NWB EAAAA-97422 (BStBl 2008 II S. 174) entschieden, dass eine Pensionszusage der Personengesellschaft an den Gesellschafter bei der Gesellschaft zu einer zu passivierenden Verpflichtung führt, der auf der Gesellschafterebene eine korrespondierende Forderung gegenübersteht. Später hat der NWB UAAAB-81749 (BStBl 2008 II S. 182 = Kurzinfo StuB 2006 S. 319 NWB YAAAB-84211) und mit BStBl 2008 II S. 171BStBl 2008 I S. 317

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