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FG Münster 28.8.2013 12 K 339/10 E, NWB 30/2014 S. 2228

Lohnsteuer | Werbungskostenabzug für umgekehrte Familienheimfahrten zulässig

Das entschieden, dass Fahrtkosten einer Ehefrau für Besuche ihres auf wechselnden Baustellen tätigen Ehemanns bei diesem als Werbungskosten abzugsfähig sein können.

Anmerkung:

Mit (BStBl 2011 II S. 456) hatte der BFH entschieden, dass umgekehrte Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung keine Werbungskosten sind, sofern die wöchentliche Familienheimfahrt des Steuerpflichtigen aus privaten Gründen nicht angetreten wird. Die geltend gemachten Fahrtkosten waren nach Ansicht des BFH im Streitfall jedoch beruflich veranlasst. Die Rechtsprechung lasse den Aufwand für entsprechende umgekehrte Familienheimfahrten durch den Ehegatten zum Werbungskostenabzug zu, wenn der Steue...

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