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Vierter Teil:
Beispiele/Übersichten/Muster
I. Anschlussbeispiele
1. Einmaligkeit
1Das Flurstück 55 liegt im Außenbereich. Es ist 10.000 m² groß. Es hat einen tatsächlichen Anschluss an die öffentliche Einrichtung. Nunmehr soll ein weiteres Gebäude errichtet werden, das ebenfalls eines Anschlusses bedarf. Wenn bei erstmaliger Entstehung der Beitragspflicht das gesamte Grundstück erfasst wurde, schließt der Grundsatz der Einmaligkeit eine erneute Beitragspflicht aus. Die Einzelheiten müssten sorgfältig nach Maßgabe des Satzungsrechts der Gemeinde, und zwar des heutigen wie auch des Satzungsrechts zum Zeitpunkt der Ausführung des Anschlusses, geprüft werden.
2. Grundstück
2Auf dem Grundstück befindet sich ein Wohnheim für Kinder. Es ist im Bebauungsplan eine entsprechende Festsetzung vorgesehen. Das große Grundstück grenzt an die Straßen A und B. In jeder Straße ist eine Anschlussleitung verlegt.
3. Zwei Baufenster
3Zu den Auswirkungen dieser Festsetzung vgl. § 4 Rn. 11, 17, 25.
Aber auch unter Geltung des Buchgrundstücksbegriffs muss in einem solchen Fall von zwei Grundstücken ausgegangen werden.
4. Baubeschränkung
4Die auf das Grundstück führende Anschlussleitung ist grau gekennzeichnet. Es besteh...