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Track 05-06 | Umsatzsteuer: Neues zur Steuerbefreiung von Heilbehandlungen
Bei Ärzten, die einen Kooperationsvertrag mit einem Pflegeheim abgeschlossen haben, sind die eigentlichen ärztlichen Heilbehandlungsleistungen gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Das gilt jedoch nicht für die monatliche Pauschale, die die Ärzte zusätzlich direkt von dem Pflegeheim erhalten. Zudem informieren wir Sie über ein anhängiges BFH-Verfahren zur Frage, ob bei nichtärztlichen Heil- und Gesundheitsfachberufen grundsätzlich ein Attest erforderlich ist.
Track 05 | Keine Steuerbefreiung für Pauschalen vom Pflegeheim
Auch die nächste Verwaltungsanweisung ist zur Umsatzsteuer ergangen. Und zwar zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG. Steuerfrei sind danach Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt durchgeführt werden. – Das hört sich unkompliziert an. Doch es gibt – wie Sie wissen – bei dieser Vorschrift zahlreiche Streitpunkte. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat sich jetzt zu der Frage geäußert: Können Ärzte, die einen Kooperationsvertrag mit einem Pflegeheim abgeschlossen haben, die Steuerbefreiung beanspruchen?
Das Ministerium aus Kiel berichtet in einer Kurzinfo über folgenden Fall: Ein niedergelass...