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WP Praxis Nr. 8 vom Seite 211

Verbessert die externe Rotation Prüfungsqualität und Wettbewerbsbedingungen?

Nach dem Beschluss der EU sollen Unternehmen von öffentlichem Interesse (v. a. kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungen), ihre Abschlussprüfer alle zehn Jahre wechseln (externe Rotation). Die Regelungen der EU-Verordnung gelten in den Mitgliedstaaten ab dem unmittelbar. Die Mitgliedstaaten können das maximal zulässige Mandat zur Abschlussprüfung einerseits verkürzen, andererseits um bis zu zehn weitere Jahre (bzw. 14 Jahre bei Joint Audits) verlängern, wenn die Unternehmen zuvor eine öffentliche Ausschreibung vorgenommen haben. Zudem sind großzügige Übergangsfristen von sechs bzw. neun Jahren vorgesehen. Abschlussprüfer dürfen nach einer „Abkühlungsperiode“ von vier Jahren erneut ein Mandat beim vorigen Vertragspartner annehmen.

Pro Prof. Dr. Thomas Joos

Um die Auswirkungen der anstehenden Reform zutreffend beurteilen zu können, erscheint es sinnvoll, zwischen einer mikro- und einer makroökonomischen Perspektive zu unterscheiden. Mikroökonomisch gesehen, dürfte eine Prüferrotation verkrustete Strukturen aufbrechen und den häufig anzutreffenden „Kuschelkurs“ zwischen Unternehmen und Abschl...

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