Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2013
2014
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XV. Anlage St (Statistische Angaben)
Alle drei Jahre wieder, muss die Anlage St (Statistische Angaben) abgegeben werden.
Es handelt sich hierbei um eine Anlage für statistische Angaben, die alle drei Jahre erhoben werden. Sie ist von Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung abzugeben.S. 170