Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG 21.05.2014 4 AZR 120/13, NWB 29/2014 S. 2153

Arbeitsrecht | Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet keine Anwendung, wenn ein Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft im Rahmen von Tarifverhandlungen vereinbart, für deren Mitglieder bestimmte Zusatzleistungen zu erbringen. Im Streitfall machten Arbeitnehmer, die keine Gewerkschaftsmitglieder waren, erfolglos die Zahlung von Erholungsbeihilfen durch den Verein, der satzungsgemäß „Erholungsbeihilfen“ an IG-Metall-Mitglieder leistet, geltend (der Arbeitgeber war dem Verein im Rahmen von Sanierungsvereinbarungen beigetreten) . Für ihr Zahlungsbegehren beriefen sie sich auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz – in allen Instanzen ohne Erfolg. Das BAG führte dazu weiter aus, dass der Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen