Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuerlicher Verschonungsabschlag bei Betriebsvermögen
Behaltensfrist bei Veräußerungen durch Gesamtrechtsnachfolger des Erben
[i]FG Münster, Gerichtsbescheid vom 12. 6. 2013 - 3 K 204/11 Erb NWB LAAAE-44408Mit Gerichtsbescheid vom - 3 K 204/11 Erb NWB LAAAE-44408 hat das FG Münster entschieden, dass der erbschaft- und schenkungsteuerliche Verschonungsabschlag nach § 13a Abs. 5 Nr. 4 ErbStG auch dann rückwirkend zu versagen ist, wenn die Veräußerung der Anteile an einer Kapitalgesellschaft durch die Rechtsnachfolger des verstorbenen Erben innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist erfolgt. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, was diese Entscheidung für die Beratungspraxis bedeutet.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB IAAAE-39381 der Grundlagenbeitrag „Begünstigungssystem für Betriebsvermögen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht“ aufgerufen werden. Die Checkliste „Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften; begünstigtes Vermögen“ kann unter der NWB DokID NWB OAAAD-34995 heruntergeladen werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Verschonungsoptionen
Die Verschonungsregelungen beim Übergang von Betriebsvermögen sollen die Unternehmensnachfolge erleichtern. Um sie in Ansp...