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BFH 12.3.2014 I R 55/13, StuB 13/2014 S. 502

Körperschaftsteuer | Nachträgliche Veränderung des Veräußerungspreises und der Veräußerungskosten als stichtagsbezogene Teile des Veräußerungsgewinns i. S. von § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG 2002

Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG 2002 erfolgt stichtagsbezogen auf den Veräußerungszeitpunkt. Nachträgliche Veränderungen des Veräußerungspreises aus einem Anteilsverkauf (hier infolge eines Streitvergleichs) sowie nachträglich angefallene Veräußerungskosten wirken deswegen gewinnmindernd auf den Veräußerungszeitpunkt zurück. Das betrifft nicht nur die nach § 8b Abs. 2 und 3 KStG 2002 (außerbilanziell) vorzunehmende Einkommenskorrektur, sondern auch die (ebenfalls) außerbilanziell vorzunehmende (Gegen-)Korrektur des daraus abzuleitenden steuerbilanziellen Gewinns (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom - I R 58/10 NWB OAAAD-62350, BFHE 232 S. 185 = Kurzinfo StuB 2011 S. 195 NWB QAAAD-62491; zum Teil entgegen NWB CAAAC-74394, BStBl 2008 I S. 506 = StuB 2008 S. 274 NWB OAAAC-75644; Bez...

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