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BFH 5.2.2014 X B 138/13, StuB 13/2014 S. 506

Verfahrensmangel bei Schätzung des FG auf Basis vom FA bereits vernichteter Unterlagen

Stellt sich im Klageverfahren heraus, dass die von der Steuerfahndung vorgenommene Zuschätzung bzw. der darin angesetzte Aufschlagsatz grob fehlerhaft ist, können die vom Stpfl. bestrittenen Schätzungsgrundlagen aber nicht mehr nachvollzogen werden, weil das FA zwischenzeitlich alle Unterlagen der Steuerfahndung sowie die beschlagnahmten Originalunterlagen des Stpfl. irrtümlich der Aktenvernichtung zugeführt hat, so verstößt das FG gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens, wenn es die streitigen Ausführungen im Steuerfahndungsbericht gleichwohl zur alleinigen Grundlage seiner eigenen Schätzung der Besteuerungsgrundlagen macht (Bezug: § 162 AO; §§ 96, 115, 76, 116 FGO).

Praxishinweise

Das BVerfG leitet in ständiger Rechtsprechung aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gebot effek...

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