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BFH 26.2.2014 VII B 53/13, StuB 13/2014 S. 507

Erledigung eines Verfahrens wegen Aufhebung der Vollziehung eines Duldungsbescheids durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Hat der nunmehrige Insolvenzschuldner noch vor Insolvenzeröffnung Vermögen auf seine Ehefrau übertragen (hier: Auszahlung einer Lebensversicherung auf ein Konto der Ehefrau), hat das FA diese Übertragung nach §§ 3, 4 des Anfechtungsgesetzes angefochten, einen Duldungsbescheid gegen die Ehefrau erlassen, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Duldungsbescheids abgelehnt und das Guthaben auf dem Konto der Ehefrau gepfändet, so hat ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur noch der Insolvenzverwalter die Möglichkeit, die Vollziehung des Duldungsbescheids im Wege der Kontopfändung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 16 Abs. 2 AnfG i. V. mit § 130 ff. InsO anzufechten. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Ehemanns ist das beim FG anhängige Verfahren der Ehefrau w...

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