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NWB Nr. 28 vom Seite 2108

Insolvenzgeldumlage – Welche Betriebe sind zahlungspflichtig?

Hessisches LSG verneint Insolvenzgeldumlagepflicht für WEG

Gerald Eilts

Seit dem [i]Arbeitshilfe Übersicht: Grenzwerte der Sozialversicherung und Versicherungs- und Beitragsangaben NWB QAAAD-99269ziehen die Krankenkassen in ihrer Eigenschaft als Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auch die Insolvenzgeldumlage mit ein. Der Beitrag beträgt zurzeit 0,15 % (vgl. § 360 SGB III) der Bemessungsgrundlage. Aufgrund aktueller Rechtsprechung ist derzeit unklar, ob Wohnungseigentümergemeinschaften zur Zahlung der Insolvenzgeldumlage verpflichtet sind. So hat jüngst das entschieden, dass keine Pflicht zur Insolvenzgeldumlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft besteht. Der Beitrag zeigt auf, wer grds. zur Zahlung einer Insolvenzgeldumlage verpflichtet ist und stellt die Urteilsgründe im Einzelnen dar.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Grundsatz: Umlage der Arbeitgeber

[i]Arbeitgeber sind allein umlagepflichtigDie Mittel für die Zahlung des Insolvenzgelds werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht (§ 358 Abs. 1 SGB III). Die alleinige Aufbringung der Umlage durch die Arbeitgeber ist verfassungsgemäß (, SozR 4100 § 186b Nr. 2). Allein entscheidend für die Zahlungspflicht ist zunächst die Arbeitgebereigenschaft; ...

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