NWB Nr. 28 vom Seite 2057

„Wer muss wie viel bezahlen?“

Beate A. Blechschmidt | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Ein Unfall macht nichts als Ärger

Einmal kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert. – Selbst wenn es nur bei einem Blechschaden bleibt, ein Unfall ist ärgerlich und (meist) teuer. Der BFH hat jetzt eine Entscheidung veröffentlicht, die dafür sorgt, dass alles noch ein wenig ärgerlicher werden kann. Bisher hat die Finanzverwaltung neben der Entfernungspauschale auch Unfallschäden berücksichtigt, soweit die Schäden durch einen Verkehrsunfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte entstanden sind. Gleiches galt auch bei einem Umweg zur Tankstelle und bei Abholfahrten. Schneider stellt ab Seite 2078 dar, dass der BFH jedoch die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale umfassend versteht und im Gesetz keine Grundlage dafür findet, dass Unfallkosten von dieser Abgeltungswirkung auszunehmen seien. Das bedeutet für den Steuerpflichtigen, dass Unfallkosten, die bisher steuermindernd berücksichtigt wurden, außen vor bleiben müssen. Nach Ansicht von Schneider ist jetzt die (Steuer-)Politik gefordert, für klare Verhältnisse zu sorgen. Denn nur wenn der Gesetzestext angepasst würde, hätte der Steuerpflichtige einen gesicherten gesetzlichen Anspruch auf Berücksichtigung der Kosten.

Teuer kann es auch für Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden, wenn Instandsetzungen oder bauliche Maßnahmen anstehen. Hier stellt sich häufig die Frage: Wer muss wie viel und vor allem in welchen Fällen bezahlen? Hilfreich ist es hier, wenn ein Kostenverteilungsplan aufgestellt wird. Lemke beleuchtet ab Seite 2100, was z. B. für einen Kostenverteilungsvorschlag bei Instandsetzungskosten zu beachten ist. Denn obwohl die grundsätzliche Kostenverteilung nach Gesetz, Teilungserklärung oder Beschlussfassung vorgegeben ist, bedarf es weiterer individualisierender Ausführungen. Soll im Zusammenhang mit der Beschlussfassung eine Maßnahme durchgeführt werden, stellt sich regelmäßig die Frage, mit welcher Beschlussqualität Durchführungs- und Kostenfestsetzungsbeschlüsse gefasst werden müssen und was passiert, wenn die geforderte Beschlussqualität nicht erreicht wird. Kaufinteressenten sind daher gut beraten, sich auch die Beschlusssammlung und die Sitzungsprotokolle anzuschauen.

Übrigens: Das Institut für Finanzen und Steuern e.V. startet einen Ideenwettbewerb. Gesucht werden konkret umsetzbare Vorschläge zur Überwindung der drängendsten Probleme der Steuerpraxis und zur Sicherung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Standorts. Der Ideenwettbewerb für die 18. Legislaturperiode steht unter politischer Schirmherrschaft des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Michael Meister. Es wurden Preise in Höhe von 7.000 €, 5.000 € und 3.000 € ausgelobt. Anmeldungen werden bis zum entgegengenommen. – Auch wenn wir hoffen, dass Sie unfallfrei durch die nächste Zeit kommen, etwas Geld in der Hinterhand zu haben, ist im Hinblick auf das BFH-Urteil vermutlich nicht verkehrt.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB 2014 Seite 2057
NWB RAAAE-68146