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NWB direkt Nr. 27 vom Seite 710

Tätigkeitsschwerpunkt „Rechtsschutz gegen Finanzämter“?

Heinrich Braun

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAE-67861Berufsgerichte haben sich über Jahre hinweg mit den Fragestellungen auseinandergesetzt, ob der Rechtsschutz gegen Finanzämter zu den Kerntätigkeiten eines Steuerberaters gehört, ferner ob dies eine unzulässige Berufsbezeichnung darstellt, Versicherungsschutz versprochen und unlauterer Wettbewerb betrieben wird. Dürfen Steuerberater Misstrauen gegen die Rechtmäßigkeit des Handelns der Finanzämter erwecken und das Klischee bedienen, dass Finanzämter (grds.) unrechtmäßig handeln?

Ausführlicher Beitrag s..

Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Kanzleischild

Der Steuerberater hat sich schwerpunktmäßig auf die Abgabenordnung, Verfahrensvorschriften der Einzelgesetze, die Finanzgerichtsordnung und Vollstreckungshandlungen der Finanzbehörden konzentriert. Um dies dem ratsuchenden Publikum verständlich und knapp zu umschreiben, brachte er den Zusatz „Rechtsschutz gegen Finanzämter“ auf seinem Kanzleischild an. Der Zusatz war deutlich räumlich durch Telefonnummer von der Berufsbezeichnung getrennt und in einem eigenen Rahmen angebracht. Das , 3 StV11/10) sah darin zunächst keinerlei Berufspflichtverletzung.

Generalstaatsanwaltschaft entwir...

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