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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 V 63/14 EFG 2014 S. 1353 Nr. 16

Gesetze: AnfG § 2, AnfG § 3, AnfG § 11 Abs. 1, AO § 324 Abs. 1 Satz 1

Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung: Dinglicher Arrest zur Sicherung eines Anfechtungsanspruchs nach § 11 Abs. 1 i. V. m. § 3 AnfG

Leitsatz

1. Der Erlass eines dinglichen Arrests zur Sicherung des Wertersatzanspruchs gem. § 11 Abs. 1 AnfG gegenüber dem Anfechtungsgegner ist zulässig, auch wenn das Finanzamt gegen den Vollstreckungsschuldner über die befriedigungsbedürftige Steuerforderung (noch) keinen vollstreckbaren Schuldtitel im Sinne des § 2 AnfG besitzt.

2. Vor Erlass des dinglichen Arrestes zur Sicherung des Wertersatzanspruchs gem. § 11 Abs. 1 AnfG muss der Anfechtungsanspruch nicht durch Duldungsbescheid gegenüber dem Anfechtungsgegner geltend gemacht werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1353 Nr. 16
PAAAE-67636

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 15.04.2014 - 3 V 63/14

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