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FG Münster Urteil v. - 9 K 840/12 K,F EFG 2014 S. 1155 Nr. 14

Gesetze: AO § 164, KStG § 27, AO § 129

Verfahren/Körperschaften

Aufnahme eines Vorbehaltsvermerks nach § 164 AO, Änderung der Höhe des steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG nach § 129 AO

Leitsatz

1) Die Aufnahme eines Vorbehalts der Nachprüfung i.S.v. § 164 AO in einen Feststellungsbescheid zum steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG kann nach Ablauf der Einspruchsfrist nicht mehr erfolgen, weil es sich hierbei im Rahmen einer anzustellenden Gesamtschau der Auswirkungen nicht um eine Änderung zugunsten des Stpfl. handelt.

2) Eine bestandskräftige Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG kann nicht gemäß § 129 AO geändert werden, wenn das Finanzamt den in der Erklärung angegebenen Wert von 0,00 ? übernommen hat und nicht ohne Weiteres erkennbar war, dass dieser Ansatz unrichtig war.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1155 Nr. 14
GmbH-StB 2014 S. 207 Nr. 7
NAAAE-67051

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FG Münster, Urteil v. 25.02.2014 - 9 K 840/12 K,F

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