Arbeitshilfe Januar2017

Übernahme der im Steuererklärungsvordruck fehlerhaft eingetragenen Beiträge an das Versorgungswerk der Rechtsanwälte keine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO

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Ablehnung eines Antrags auf Änderung von Einkommensteuerbescheiden für 2006 bis 2008:

Besteht die Möglichkeit, Einkommensteuerbescheide wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO zu berichtigen, wenn die Rentenversicherungsbeiträge an das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in den Steuererklärungen (Zeilen 72, 74 statt Zeile 64) falsch eingetragen wurden und das FA diesen Fehler (Berücksichtigung als beschränkt abziehbare Vorsorgeaufwendungen) übernommen hat?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB JAAAE-66961