Arbeitshilfe Januar2016

Nachzahlungszinsen hinsichtlich der Einkommensteuer eines Beteiligten gem. § 233a AO nach Wahl eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres eines Gewerbebetriebs, dessen Einkünfte gesondert und einheitlich festzustellen sind, sind nicht zu erlassen

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Liegen die Voraussetzungen für den Erlass von Nachzahlungszinsen i.S. des § 233a AO wegen sachlicher Billigkeit vor, wenn diese im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung aufgrund der zeitlich verzögerten Erfassung eines in einem Feststellungsverfahren einer KG dem Kläger zugerechneten Gewinns aus der Veräußerung / Einbringung einer Beteiligung (wegen eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres der KG) entstanden sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB GAAAE-66936