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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 22 | Umsatzsteuer: Ausübung einer Option nach Eintritt der Bestandskraft

Der BFH muss in einem anhängigen Verfahren die Frage beantworten, ob eine Option zur Umsatzsteuerpflicht eines Grundstücksverkaufs nach § 9 UStG auch noch nach formeller Bestandskraft der Umsatzsteuer-Jahresfestsetzung ausgeübt werden kann. Das Niedersächsische FG hatte dies in erster Instanz bejaht. § 9 UStG enthalte keine zeitlichen Vorgaben. Erst mit der materiellen Bestandskraft sei daher die Option zur Steuerpflicht ausgeschlossen.

Unternehmer können bei Grundstücksumsätzen auf die Steuerbefreiung verzichten. Voraussetzung ist, dass der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Spannend ist die Frage: Wie lange kann die Option ausgeübt werden?

Das Niedersächsische Finanzgericht hat kürzlich entschieden: § 9 UStG enthält keine zeitlichen Vorgaben. Die Option kann daher bei einem Grundstücksverkauf auch noch nach Eintritt der sog. formellen Bestandskraft der Umsatzsteuer-Jahresfestsetzung ausgeübt werden.

Mit dem Ablauf der Rechtsbehelfsfrist wird die Steuerfestsetzung formell bestandskräftig. Die Option kann aber auch später noch ausgeübt werden, wenn die Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. U...

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