Arbeitshilfe März 2016

Haftung bei Abtretung von Forderungen

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Ist die Anwendung von § 13c Abs. 1 Satz 3 UStG ausgeschlossen, wenn eine "Vereinnahmung" einer abgetretenen Forderung gemäß § 13c Abs. 1 Satz 1 UStG nicht vorliegt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB YAAAE-66875