Arbeitshilfe - Stand: 24.03.2016

Änderung der Wahlrechtsausübung nach § 34 Abs. 3 EStG

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Rücknahme des Antrags auf ermäßigte Besteuerung eines Veräußerungsgewinns: Eröffnet § 34 Abs. 3 Satz 1 EStG ein unbefristetes Wahlrecht, das ohne Einschränkung durch § 351 AO auch noch nach Ergehen eines Änderungsbescheides ausgeübt werden kann?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
DAAAE-66869