Arbeitshilfe - Stand: 20.05.2015

Grundstückkauf mit bezugsfertigem Gebäude als Gegenstand des Erwerbsvorgangs

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Bemessungsgrundlage für Festsetzung der Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk?

War Gegenstand des Kaufvertrags der Rohbau oder das bezugsfertige Haus?

Sind in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer neben dem Kaufpreis für Grund und Boden auch noch die Gebäudeerrichtungskosten einzubeziehen (einheitliches Vertragswerk, abgestimmtes Verhalten)?

Liegt eine gesellschaftsrechtliche Verknüpfung zwischen der Baugesellschaft und dem Bauleiter vor?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
OAAAE-66835