Verzögerungsgeld - Maßgeblichkeit der jüngsten Verwaltungsentscheidung für die Ermessensausübung
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Ist im Falle einer Änderung der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes lediglich der den bei dessen erstmaligen Festsetzung verwirklichte oder aber der auf den im Zeitpunkt der jüngsten Verwaltungsentscheidung verwirklichte Sachverhalt Gegenstand des behördlichen Ermessens?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
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Fundstelle(n):
JAAAE-66828