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NWB Nr. 25 vom Seite 1858

Hinzurechnung von Hotelleistungen bei Reiseveranstaltern nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG

[i] hib – heute im bundestag Nr. 306Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sprach sich am im Tourismusausschuss des Bundestags gegen die Hinzurechnung vom Einkauf von Hotelunterbringungsleistungen durch Reiseveranstalter auf die Gewerbesteuer aus. Er sagte, ihm persönlich leuchte die Begründung für die Hinzurechnung nicht ein. Für ihn könnte es bei der aktuellen Situation bleiben, es dürfe dabei nicht zu einer rückwirkenden Zahlung kommen.

Hintergrund

Seit 2012 wird der Einkauf von Hotelleistungen durch einen Reiseveranstalter dem Betriebsgewinn hinzugerechnet und ist damit gewerbesteuerpflichtig – und zwar ab 2008 (s. hierzu S. 1859 NWB QAAAE-48994). Zuvor waren der Ankauf von Übernachtungen dem Umlaufvermögen zugeteilt worden. Jetzt drohen vielen Betrieben rückwirkende Steuernachzahlungen.

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