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NWB Nr. 25 vom Seite 1860

Der Werbungskostenabzug beim Pool- und beim Telearbeitsplatz

BFH entwickelt Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer fort

Professor Dr. Stefan Schneider

[i]BFH, Urteile vom 26. 2. 2014 - VI R 40/12 NWB NAAAE-66027, und VI R 37/13 NWB DAAAE-66026Der BFH hat mit zwei Urteilen vom - VI R 40/12 NWB NAAAE-66027 und VI R 37/13 NWB DAAAE-66026 seine Rechtsprechung zur einkommensteuerrechtlichen Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer für zwei Fallgruppen fortentwickelt, nämlich für den Telearbeitsplatz und für den Poolarbeitsplatz. Danach kann auch ein Raum, in dem ein Steuerpflichtiger zu Hause einen Telearbeitsplatz unterhält, dem Typus des [i]Grundlagen „Häusliches Arbeitszimmer“ NWB MAAAE-35006häuslichen Arbeitszimmers entsprechen. Zum Poolarbeitsplatz entschied der BFH anlässlich eines Finanzbeamten, der als Groß- und Konzernbetriebsprüfer tätig war. Danach steht ein an der Dienststelle vorgehaltener Poolarbeitsplatz, bei dem sich acht Großbetriebsprüfer drei Arbeitsplätze für die vor- und nachbereitenden Arbeiten der Prüfungen teilen, nicht als anderer Arbeitsplatz i. S. von § 9 Abs. 5 i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG zur Verfügung, wenn er zur Erledigung der Innendienstarbeiten nicht in dem erforderlichen Umfang genutzt werden kann.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Telearbeitsplatz – BFH-Urteil vom 26. 2. 2014 - VI R 40/12

1. Vorteile eines Telearbeitsplatzes

[i]Vorteile für Arbeitnehmer und ArbeitgeberDer Telearbeitspl...

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Der Werbungskostenabzug beim Pool- und beim Telearbeitsplatz

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