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NWB Nr. 25 vom Seite 1866

Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG

Bindungswirkung, Inhaltskontrolle, Korrektur

Dr. Stephan Geserich

[i]BFH, Urteil vom 27. 2. 2014 - VI R 23/13NWB TAAAE-66025Als Korrektur, wenn nicht gar als Änderung der Rechtsprechung lässt sich das NWB TAAAE-66025 begreifen, nach dem § 42e EStG keinen Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer Lohnsteueranrufungsauskunft vermittelt, sondern sich die gerichtliche Inhaltskontrolle – wie bei der verbindlichen Auskunft (§ 89 Abs. 2 AO) – auf die Prüfung beschränkt, ob die rechtliche Einordnung des zur Prüfung gestellten Sachverhalts durch die auskunftgebende Finanzbehörde in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist. Bereits mit Urteil vom hatte der BFH in der Sache NWB MAAAE-52256 entschieden, dass [i]Geserich, NWB 4/2014 S. 160die Finanzbehörden an eine dem Arbeitgeber erteilte Lohnsteueranrufungsauskunft im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens auch gegenüber dem Arbeitnehmer gebunden sind und damit seine Rechtsprechung zu Wirkung und Reichweite einer Auskunft i. S. des § 42e EStG, wenn auch eher beiläufig, „korrigiert“.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Bindungswirkung im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens

[i]Anrufungsauskunft ist feststellender VerwaltungsaktDie Erteilung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG ist na...BStBl 2010 II S. 996

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