Udo Cremer

Körperschaftsteuer

1. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77281-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65181-6

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Körperschaftsteuer (1. Auflage)

Kapitel 13: Die Organschaft

13.1 Voraussetzungen für eine körperschaftsteuerliche Organschaft

Eine Organschaft liegt nur vor, wenn sich eine Organgesellschaft und ein Organträger zu einer Organschaft zusammenschließen. Als Organgesellschaft kommen aber nur Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens (§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG) sowie andere Kapitalgesellschaften (z. B. eine GmbH) in Betracht, die ihre Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens haben (§ 17 KStG). Verpflichtet sich eine Organgesellschaft im zuvor genannten Sinne durch einen Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 des Aktiengesetzes, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, ist das Einkommen der Organgesellschaft, soweit sich aus § 16 KStG nichts anderes ergibt, dem Träger des Unternehmens (Organträger) zuzurechnen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Organträger muss an der Organgesellschaft vom Beginn ihres Wirtsch...