Udo Cremer

Körperschaftsteuer

1. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77281-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65181-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Körperschaftsteuer (1. Auflage)

Kapitel 6: Freibeträge bei der Ermittlung des z. v. E.

Wie zuvor bereits erwähnt, ist das z. v. E. das Einkommen, dass nach Abzug der Freibeträge nach §§ 24 und 25 KStG verbleibt. Der Freibetrag nach § 24 KStG findet u. a. keine Anwendung für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, deren Leistungen bei den Empfängern zu den Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG gehören und ist beschränkt auf maximal 5.000 €, höchstens jedoch in Höhe des Einkommens. Damit scheidet ein Freibetrag nach § 24 KStG für eine unbeschränkt steuerpflichtige GmbH aus.

Der Freibetrag nach § 25 KStG kann von unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie von unbeschränkt steuerpflichtigen Vereinen, deren Tätigkeit sich auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft beschränkt, in einer maximalen Höhe von 15.000 € in den ersten zehn Jahren geltend gemacht werden, wenn bestimmte in § 25 Abs. 1 Satz 2 KStG genannte Voraussetzungen erfüllt sind.