1. Der alleinvertretungsberechtigte Vorstand einer AG geht mit der Vergabe eines ungesicherten Kredits an ein finanzschwaches Upstart-Unternehmen als Vertragspartner der Gesellschaft kein unvertretbares Risiko ein, wenn der Kredit die Durchführung eines Kooperationsvertrages mit dem Vertragspartner ermöglichen soll, die Rechtsverhältnisse des Vertragspartners und die durchzuführenden Kooperationsprojekte vor Abschluss des Kooperationsvertrages im Hause der Konzernmutter geprüft worden sind und dabei der Sicherheitenstellung in dem gesondert abzuschließenden Darlehensannexvertrag keine Bedeutung zugemessen wurde.
2. Die Nichtdurchführung eines Risikomanagementverfahrens über die Darlehensgewährung an einen Vertragspartner stellt keine Pflichtverletzung des Vorstands dar, wenn ihm alle dabei ermittelbaren Informationen bekannt sind und es zur alleinigen Entscheidung über den Vertragsabschluss befugt ist.
3. Bei der Prüfung, ob ein Vorstand ein unvertretbares Risiko eingegangen ist, ist die unternehmensnahe Eigenbeurteilung des Gesamtvorstandes sowie der Aufsichtsratsmitglieder der Konzernmutter ein wesentliches Indiz.
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Fundstelle(n): AG 2008 S. 711 Nr. 19 WM 2008 S. 1745 Nr. 37 WAAAE-65963