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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 4299/13 Erb EFG 2014 S. 1128 Nr. 13

Gesetze: ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 13c Abs. 1, ErbStG § 13c Abs. 3 Nr. 1, BewG § 180 Abs. 1, BewG § 196 Abs. 2

Steuerermäßigung nach § 13c ErbStG: Konkretisierung der Vermietungsabsicht zu Wohnzwecken – Grundstück im Zustand der Bebauung – Mietvertragsabschluss nach Fertigstellung und Steuerentstehung

Leitsatz

Die Steuerermäßigung des § 13c ErbStG für ein Grundstück im Zustand der Bebauung ist auch dann zu gewähren, wenn im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (Tod des Erblassers) noch kein Mietvertrag abgeschlossen worden ist, aber der Erblasser zu diesem Stichtag bereits eine konkrete Vermietungsabsicht zu Wohnzwecken hatte und diese selbst noch mit dem Beginn der Bebauung ins Werk gesetzt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 12 Nr. 22
DStR 2015 S. 8 Nr. 16
EFG 2014 S. 1128 Nr. 13
ErbBstg 2014 S. 254 Nr. 10
KÖSDI 2014 S. 18960 Nr. 8
UVR 2014 S. 232 Nr. 8
TAAAE-65831

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 16.04.2014 - 4 K 4299/13 Erb

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