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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 10 K 1041/08 EFG 2014 S. 1193 Nr. 14

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3 Satz 3GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 1 GG Art. 14

Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG

Leitsatz

Die Versagung der Verrechnung von Verlusten aus Optionsgeschäften als Stillhalter gem. § 22 Nr. 3 S. 3 EStG mit anderen positiven Einkünften ist verfassungsgemäß.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1193 Nr. 14
EStB 2014 S. 455 Nr. 12
UAAAE-65809

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 16.12.2013 - 10 K 1041/08

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