BFH - I R 83/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 5 Abs 4a, EStG § 5 Abs 1a, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2, KStG § 8 Abs 1, HGB § 249 Abs 1, HGB § 254
Rechtsfrage
Bilanzierung und Bewertung von Schuldverschreibungen (sog. Credit Linked Notes, CLN), die mit Darlehen, die mit mindestens einer Hypothek gesichert sind (Pool-Darlehen), hinterlegt sind, bei denen nach den Emissionsbedingungen ausfallende Pool-Darlehen auf die CLN angerechnet werden sollen: Ist zur Risikovorsorge für eine drohende Inanspruchnahme aus den Regelungen zur Zinsunterbeteiligung eine Rückstellung zu bilden, oder besteht ein Passivierungsverbot, da die den Inhabern der CLN zustehende vergleichsweise nur geringe Verzinsung ein schwebendes Geschäft im Gegenzug zur Verpflichtung der Herausgeberin der Schuldverschreibungen aus der Zinsunterbeteiligung bildet? - Besteht zwischen den Pool-Darlehensforderungen und den mit der Schuldverschreibung kombinierten Credit Default Swap eine Bewertungseinheit i.S. des § 254 HGB, so dass eine Einzelwertberichtigung der Pool-Darlehen mit dem niedrigeren Teilwert ausscheidet?
Drohverlustrückstellung; Rückstellung; Wertberichtigung
Fundstelle(n):
PAAAE-65653