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StBMag Nr. 6 vom Seite 6

Syndizi: Trifft es auch StB?

Syndikus-Steuerberater gibt es noch nicht allzu lange. Die Rechtsanwälte kennen diese Form der Berufsausübung aber schon seit Jahrzehnten: Es gibt über 30.000 Syndikus-Rechtsanwälte in Deutschland. Der Syndikus-Titel ist für viele Juristen auch deswegen interessant, weil bislang damit die Möglichkeit der Altersabsicherung über berufsständische Versorgungswerke verbunden war. Doch das Bundessozialgericht hat im April ein Urteil zuungunsten der Syndizi gefällt: Die angestellten Juristen sind demnach verpflichtet, in die staatliche Versorgung einzuzahlen. Erst einmal trifft das nun die Rechtsanwälte, aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass auch Syndikus-Steuerberater von dem Urteil betroffen sein werden. Die Versorgungswerke von Steuerberatern und Rechtsanwälten ähneln sich strukturell sehr: Die Rentenansprüche, die erworben werden, sind anders als beim staatlichen Umlage-System zu einem großen Teil kapitalgedeckt. Zuschüsse aus Steuermitteln, wie sie das staatliche System kennt, sind nicht erforderlich. Unter dem Strich ist die Rendite dennoch besser. Es gibt kaum einen Grund anzunehmen, dass sich bei Steuerberater-Syndizi eine andere Rechtsauffassu...