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NWB EV 6/2014 S. 182

Gesetzgebung – Selbstanzeige wird deutlich verschärft (FinMin)

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben auf ihrer Jahrestagung in Stralsund am u. a. Eckpunkte zur Verschärfung der Selbstanzeige beschlossen.

Im Einzelnen sind folgende Verschärfungen und Positionen vorgesehen:

  1. Die Berichtigungspflicht erstreckt sich künftig in allen Fällen der Steuerhinterziehung auf einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren. Damit ist auch die umgehende Nachentrichtung der hinterzogenen Steuer für den gesamten Zehnjahreszeitraum zwingend, um Strafbefreiung erlangen zu können.

  2. Zu diesem Zweck wird die Strafverfolgungsverjährung durch Änderung des § 376 Absatz 1 AO auch bei einfacher Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt.

  3. Künftig kommt in Fällen der schweren Steuerhinterziehung i. S. des § 370 Absatz 3 AO nur noch ein Absehen von Strafverfolgun...

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