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NWB direkt Nr. 22 vom Seite 590

Wirtschaftsguttransfer zwischen Schwester-Personengesellschaften

Olaf Christian Cropp

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-65024 Beim „Streit“ zwischen dem I. und dem IV. Senat des BFH geht es um die Frage, ob ein Wirtschaftsguttransfer zwischen den Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften steuerneutral nach § 6 Abs. 5 EStG möglich ist. Mit  (BStBl 2013 II S. 1004) hat der I. Senat des BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob nicht § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insoweit gegen den Gleichheitssatz verstoße, als der Wirtschaftsguttransfer zwischen den Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften nicht zum Buchwert möglich ist. Während gespannt einem Ende des „Zoffs am BFH“ entgegengesehen wird, schwebt indes über dem Vorlagebeschluss das Damoklesschwert der Unzulässigkeit.

Ausführlicher Beitrag s..

Kurz zum sog. Zoff am BFH

[i]„Zoff am BFH“Mit  (BStBl 2010 II S. 471) hatte der I. Senat entschieden, dass der Wirtschaftsguttransfer zwischen den Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften nicht nach § 6 Abs. 5 EStG zu [i]Wacker, NWB 2010 S. 2382; Brandenberg, NWB 2010 S. 2699; Siegmund/Ungemach, NWB 2010 S. 2206Buchwerten möglich sei, da die Norm den Fall nicht regele und abschließend sei. An diesem Ergebnis hegte der IV. Senat in einem BStBl 2010 II S. 971

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